Bürgerentlastungsgesetz und Krankenversicherung
November 10, 2009 von annabelle · Kommentiere
Weihnachten naht und es gibt auch schon die ersten Geschenke. Unter den “Schenkern” ist ein seltener Gast: der Staat.
Diesmal ist der Geschenke-Sack weit geöffnet (und das obwohl der Sack eigentlich leer ist).
Über das Bürgerentlastungsgesetz ist ab Januar 2010 festgelegt, dass Krankenkassen-Beiträge (privat und gesetzlich) steuerlich abgesetzt werden können. Bisher gab es eine Deckelung auf 1.500 EUR/Jahr, die steuerlich geltend gemacht werden konnten. Diese steigt für Arbeitnehmer auf 1.900 EUR (bzw. für Selbstständige von 2.400 auf 2.800 EUR und für Verheiratete jeweils das Doppelte).
Darüber hinaus soll mindestens die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge für einen Basisversicherungsschutz absetzbar sein. Diese werden verrechnet mit evtl. Selbstbehalten oder Beitragsrückerstattungen.
Die Ersparnis kann für Privatversicherte bis zu 1.000 EUR/Jahr betragen.
Das Ganze waren übrigens Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008, die dann hiermit von der Regierung erfüllt werden.
Referenz
- Bürgerentlastungsgesetz – Bundesministerium
- Bericht auf SpiegelONLINE
- Bericht auf DER WESTEN



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