Kannst du Geld von deiner Versicherung zurückfordern?
Januar 24, 2010 von stefan · 1 Kommentar
Hast du bei deinen Versicherungen (außer Krankenversicherung) eine monatliche Zahlungsweise veranschlagt?
Dann kannst du möglicherweise Geld von deiner Versicherung zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Versicherung bei Ratenzahlungszuschlägen der effektive Jahreszins angegeben werden muss. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Effektivzins von 4%.
Solltest du mehr als 4% zahlen, kannst du den Vertrag widerrufen oder dir die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern. Ein Musterschreiben dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg (s. Quelle).
Da ich grundsätzlich die jährliche Zahlungsweise bevorzuge, genau wegen der horrenden Zuschläge bei monatlicher Zahlungsweise, bin ich glücklicherweise nicht betroffen.
Wie geht es dir?
Sollte sich deine Versicherung wehren, solltest du auch diesen Bericht lesen.
Quellen:


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