Praxisgebühr entspricht dem Gesetz

Juni 28, 2009 von stefan · Kommentiere 

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Praxisgebühr ist nicht verfassungswidrig.

Jeder gesetzliche Krankenversicherte muss daher weiterhin pro Quartal beim ersten Arztbesuch (und bei weiteren Arztkonsultationen ohne Überweisung) seinen Obolus von 10 Euro entrichten.

Laut Bundessozialgericht “[...] fügt sich die Gebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal nahtlos in das System der sonstigen Zuzahlungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ein[...]“.

DAS finde ich mal wirklich treffend formuliert.

Außer Zetern und Meckern hilft dagegen nur der Wechsel in die Private Krankenversicherung. Privat Versicherte müssen keine Praxisgebühr zahlen.

Vergleiche jetzt die Privaten Krankenversicherungen.

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