Praxisgebühr entspricht dem Gesetz
Juni 28, 2009 von Stefan · Kommentiere
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Praxisgebühr ist nicht verfassungswidrig.
Jeder gesetzliche Krankenversicherte muss daher weiterhin pro Quartal beim ersten Arztbesuch (und bei weiteren Arztkonsultationen ohne Überweisung) seinen Obolus von 10 Euro entrichten.
Laut Bundessozialgericht “[...] fügt sich die Gebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal nahtlos in das System der sonstigen Zuzahlungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ein[...]“.
DAS finde ich mal wirklich treffend formuliert.
Außer Zetern und Meckern hilft dagegen nur der Wechsel in die Private Krankenversicherung. Privat Versicherte müssen keine Praxisgebühr zahlen.

